Internationale Normenkollisionen – ein hochaktuelles Spannungsfeld
Geopolitische Spannungen, Wirtschaftssanktionen und grenzüberschreitende Lieferkettenpflichten stellen international tätige Unternehmen vor eine immer größere Herausforderung: Was tun, wenn das Recht des einen Staates zwingend verletzt werden muss, um die Gesetze eines anderen zu befolgen? Mit dieser hochaktuellen Problematik internationaler Normen- und Pflichtenkollisionen befasst sich ein neues Forschungsprojekt an der Universität Heidelberg, das von der Mapara Stiftung gefördert wird.
Im folgenden Interview zur Veranstaltungsreihe „Internationale Normenkollisionen“ sprechen Prof. Dr. Weller, Frau Dr. Benz und Jun.-Prof. Dr. Zimmermann der Universität Heidelberg über das Phänomen der rechtlichen Machtinstrumentalisierung, die juristischen Dilemmata für Geschäftsleitungen und wie eine zweijährige internationale Vortragsreihe Wege aus den verhärteten Fronten aufzeigen soll.



V.l.n.r.: Herr Professor Dr. Marc-Philippe Weller, Frau Dr. Nina Benz, Herr Jun.-Professor Dr. Anton Zimmermann
Herr Professor Weller, gemeinsam mit Frau Dr. Benz und Herrn Jun.-Professor Zimmermann erforschen Sie mit Mitteln der Mapara-Stiftung das Phänomen internationaler Normenkollisionen. Könnten Sie vielleicht zunächst kurz erläutern, worum es dabei geht und welche praktische Relevanz das Phänomen hat?
Die geopolitischen Krisen stellen eine große Herausforderung für Unternehmen dar. Kriege, Konflikte und der Kampf um Werte werden oft auch mit Mitteln des Rechts geführt. Insbesondere das Privat- und Wirtschaftsrecht wird von Staaten zunehmend als Machtinstrument genutzt. Denken Sie an Menschenrechte, Nachhaltigkeitsprinzipien, Embargos und Sanktionsregeln sowie Diversitätsvorstellungen. Diese werden oft über die eigenen Grenzen hinaus zu „exportieren“ versucht. Staaten nutzen dabei Unternehmen als Vehikel zur Durchsetzung öffentlicher und gesellschaftspolitischer Interessen und setzen an deren grenzüberschreitenden Aktivitäten an. So werden etwa Sorgfaltsanforderungen in Lieferketten eingefordert oder Produkte – man denke an KI-Anwendungen oder Roboter – werden nur auf den Inlandsmarkt gelassen, wenn sie gewisse Umwelt-, Daten- und Cybersicherheitsstandards erfüllen. Dies hat sachlich oft eine Berechtigung. Zugleich werden aber Unternehmen gezwungen, ihre Geschäftsmodelle an die jeweiligen Marktstandards anzupassen, wenn sie dort tätig werden wollen. Das Problem ist, dass die EU, China, Russland und die USA hier oft inhaltlich divergierende Regularien erlassen und diese nicht auf das eigene Territorium beschränken, sondern auch als Instrument zur Gewinnung neuer Einflusssphären nutzen. In der Literatur ist schon von einer „weaponization“ des Privatrechts die Rede. International tätige Unternehmen geraten dadurch vermehrt in ein Dilemma in Gestalt von Normenkollisionen, in denen die Befolgung der einen Rechtsordnung notwendig die Verletzung der anderen impliziert. Gerade Geschäftsleiter stehen dadurch vor der Herausforderung, wie sie sich „richtig“ verhalten sollen.
Frau Dr. Benz, Sie forschen am Institut für deutsches und europäisches Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht. Was sind dort Ihre Forschungsgebiete und wie verbinden diese Sie mit dem geförderten Projekt?
Ich befasse mich in meiner Forschung mit der Schnittstelle von Unternehmensrecht und Internationalem Privatrecht. Derzeit interessiert mich besonders, wie Unternehmen mit internationalen Pflichtenkollisionen umgehen können. Dabei stellen sich ganz konkrete Fragen: Kann ein Verstoß gegen deutsches oder europäisches Recht etwa damit gerechtfertigt werden, dass dem Unternehmen andernfalls drastische wirtschaftliche Sanktionen drohen, beispielsweise der Ausschluss aus dem SWIFT-System? Inwieweit dürfen sich Geschäftsleiter in solchen Dilemmasituationen von den wirtschaftlichen Folgen ihrer Entscheidung leiten lassen? Und muss der Gesetzgeber Unternehmen, die zwischen widersprüchlichen rechtlichen Vorgaben stehen, einen Ausweg eröffnen?
Mich interessiert dabei insbesondere die privatrechtliche Seite dieser Konflikte. Unternehmen müssen nämlich nicht nur staatliche Sanktionen oder Bußgelder fürchten, sondern unter Umständen auch Schadensersatzansprüche Privater. Ein aktuelles Beispiel sind Fälle, in denen Wertpapiere sanktionierter Personen auf Sperrkonten übertragen werden und den Betroffenen dadurch etwa Zins- oder Anlageerträge entgehen. Solche Ansprüche können erhebliche Summen erreichen und für Unternehmen ein ernstzunehmendes Haftungsrisiko darstellen.
Genau an dieser Stelle ergänzt meine Forschung das geförderte Projekt: Sie untersucht internationale Pflichtenkollisionen aus der Perspektive des Privatrechts und fragt danach, welche Folgen solche Konflikte innerhalb des Unternehmens und im Verhältnis zu privaten Akteuren haben.
Herr Professor Zimmermann, Sie forschen am Institut für ausländisches und internationales Privat- und Wirtschaftsrecht. Welche Perspektive aus Ihrer Forschung werden Sie in das Projekt einbringen?
Meine Forschung konzentriert sich derzeit auf das Verhältnis von Völkerrecht und Internationalem Privatrecht. In Deutschland werden diese Disziplinen noch immer verbreitet streng getrennt: Man sagt, das Völkerrecht solle sich mit dem Verhältnis zwischen Staaten befassen, das Internationale Privatrecht hingegen mit grenzüberschreitenden Beziehungen zwischen Privaten. Ich denke, das Thema des Projekts zeigt anschaulich, dass das zu kurz greift: Normenkollisionen entstehen oft aus Konflikten zwischen Staaten – man denke hier etwa an die Sanktionspolitik der USA, der die EU mit ihrer Blocking-Verordnung offen entgegentritt. Hier geht es außenpolitisch darum, dass die USA ihr staatliches Sanktionsinteresse global durchsetzen wollen, die EU sich zugleich aber ihre Beziehungen zum Iran nicht von den USA diktieren lassen will. Ausgetragen wird das Ganze jedoch auf dem Rücken von Privaten – etwa Unternehmen, die nicht wissen, welche Regeln sie nun bei der Gestaltung ihrer Vertragsbeziehungen befolgen sollen. Ich glaube, dass weder das Völkerrecht noch das Internationale Privatrecht dieses Problem allein in den Griff bekommen kann.
Ich hoffe deshalb, zu dem Projekt meine intradisziplinäre Perspektive beitragen zu können. Es geht mir vor allem darum, dass international-privatrechtliche Überlegungen ihren völkerrechtlichen Rahmen und umgekehrt völkerrechtliche Überlegungen ihre Implikationen für Private mitdenken sollen.
Frau Dr. Benz, wie genau wollen Sie dem Thema im Rahmen Ihres gemeinsamen Projekts nachgehen?
Unser Ziel ist es, internationale Pflichtenkollisionen aus möglichst unterschiedlichen Perspektiven zu untersuchen. Die Förderung durch die Mapara Stiftung ermöglicht uns dafür eine zweijährige Vortragsreihe an der Universität Heidelberg, zu der wir ausgewiesene Expertinnen und Experten aus verschiedenen Fachgebieten einladen.
Das ist gerade bei diesem Thema besonders wichtig, weil sich internationale Pflichtenkollisionen nicht einem einzelnen Rechtsgebiet zuordnen lassen. Sie berühren beispielsweise das Völkerrecht, das Internationale Privatrecht und das Gesellschaftsrecht – Bereiche, die traditionell häufig getrennt voneinander untersucht werden. Gleichzeitig treten solche Konflikte in sehr unterschiedlichen regulatorischen Zusammenhängen auf: im Sanktionsrecht ebenso wie im Datenschutz-, Lieferketten- oder Kartellrecht.
Mit der Vortragsreihe wollen wir diese verschiedenen Perspektiven zusammenführen. Uns geht es also nicht nur darum, einzelne Konfliktlagen zu analysieren, sondern auch darum herauszuarbeiten, ob sich über die verschiedenen Rechtsgebiete hinweg gemeinsame Strukturen und möglicherweise gemeinsame Lösungsansätze erkennen lassen. Gerade dafür bietet das Format einer längerfristigen Vortragsreihe sehr gute Möglichkeiten.
Herr Professor Zimmermann, wie berücksichtigen Sie dabei, dass es sich bei den internationalen Normenkollisionen um ein globales Phänomen handelt, auf das man in verschiedenen Ländern auf verschiedene Perspektiven hat?
Internationalität ist ein zentraler Aspekt des Projekts. Normenkollisionen entstehen ja gerade dort, wo man in verschiedenen Staaten unterschiedlicher Meinung darüber ist, wer einen Sachverhalt regeln sollte. Das Zunehmen von Normenkollisionen in jüngerer Zeit ist insofern auch ein Warnsignal für die internationale Ordnung: Wenn Normen kollidieren, kollidieren oft auch grundverschiedene Vorstellungen davon, wie die internationale Ordnung künftig aussehen sollte.
Ich glaube nicht, dass es besonders produktiv wäre, wenn wir hier einfach unsere eigene Perspektive zum Maß aller Dinge erklären würden. Selbst wenn sie am überzeugendsten wäre, würden wir damit wenig gewinnen, solange andere Akteure umgekehrt ihre Meinung für die überzeugendste halten. Wichtig ist deshalb der internationale Austausch: Wir müssen uns gerade mit Ansichten befassen, die sich von unseren unterscheiden – etwa mit denen von Vertretern des Globalen Südens, aber auch der USA. Selbst wenn man auf diesem Wege nicht das Idealziel – Einigkeit – erreicht, lassen sich so hoffentlich einige Kompromisslinien aufdecken, die bislang noch im Verborgenen liegen. Durch die großzügige Förderung der Mapara Stiftung ist es uns möglich, Expertinnen und Experten aus verschiedenen Ländern zu unseren Diskussionsabenden einzuladen und mit ihnen intensiv über Lösungsmöglichkeiten zu sprechen.
Herr Professor Weller, welchen Ertrag versprechen Sie sich von dem Projekt?
Die Erkenntnisse unserer Vortragsreihe sollen einerseits Impulse für die weitere Rechtsentwicklung setzen und andererseits eine Hilfestellung für die Unternehmen in ihrer globalen Geschäftspraxis bieten. Das möchten wir dadurch erreichen, dass wir die wesentlichen Erträge auf deutsch und englisch veröffentlichen. Zudem beabsichtigen wir, die Vorträge zu streamen, um auch Personen zu erreichen, die nicht vor Ort sind.
Für die anstehenden Vorträge konnten wir bereits hochkarätige Vortragende gewinnen: Wir beginnen im Januar 2027 mit Prof. Dr. Heinz-Peter Mansel (Universität zu Köln), dem Präsidenten des Deutschen Rats für Internationales Privatrecht, der zu Normkollisionen in der Lieferkettenregulierung sprechen wird. Es geht im April 2027 weiter mit Prof. Dr. Paul Oberhammer (Universität Wien), der Normkollisionen bei grenzüberschreitenden Rechtsstreitigkeiten thematisieren wird, also wann welche Gerichte international zuständig sind. Den Abschluss der ersten Halbzeit macht Prof. Dr. Hannah Buxbaum (University of California), welche im Juli 2027 die US-Perspektive und die transatlantischen Herausforderungen thematisieren wird. Alles drei spannende Themen – wir freuen uns darauf!